Was ist zu beachten, wenn ich als türkischer Staatsbürger in die Bundesrepublik Deutschland einreisen will? Schließlich möchte ich meine Reise von Anfang an genießen und möchte keine bösen Überraschungen erleben.
Türken benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum, wenn sie sich in Deutschland aufhalten wollen. Der Antrag für ein Visum muss bei den Botschaften bzw. Generalkonsulaten der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Land gestellt werden. Nach der Antragstellung eines Visums benötigen die Botschaften in der Regel 2 bis 10 Arbeitstage, wenn es sich um einen kurzfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland handelt. Stellt man ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt um zum Beispiel in Deutschland arbeiten zu können, kann man durchaus mit einem mehrmonatigen Verwaltungsakt rechnen. Es reicht nicht, einen Antrag gestellt zu haben, sondern man muss bei der Einreise ein Visum vorzeigen können. Deshalb wird geraten, den Antrag frühzeitig zu stellen. Um ein Visum stellen zu können bedarf es den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen. Außerdem muss er grundsätzlich persönlich in der türkischen Botschaft abgegeben werden. Bei der Antragstellung ist es durchaus hilfreich, wenn bereits alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind. Damit erspart man sich weitere Nachforderungen sowie eine zügige Bearbeitung. Selbst wenn man als türkischer Staatsangehöriger Urlaub in Deutschland machen möchte, um eventuell Familie zu besuchen ist es zwingend notwendig im Vorfeld bereits einen Antrag auf Visum zu stellen, um bei der Einreise keine bösen Überraschungen zu erleben.
Die Kosten belaufen sich für ein Visum auf 60 € pro Person über 6 Jahren. Für Kinder unter 6 Jahren wird das Visum kostenfrei erstellt.
Voraussetzung für die Erteilung eines Besuchervisums:
Um eine lange Wartezeit beim Konsulat zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich bereits im Vorfeld telefonisch einen Termin geben zu lassen. Die Sachbearbeiter in den Ämtern verfügen über große Erfahrung und über einen großen Ermessensspielraum zur Erteilung eines Visums. Es empfiehlt sich, offen und ehrlich zu sein, aus welchen Gründen, wer von der Familie oder Freunden in Deutschland besucht werden soll. Ist es möglich, sollte der Einlader aus Deutschland mit aufs Konsulat gehen. Um den Gutschein zu einem Besuch der Familie in Deutschland besser unterstreichen zu können.
Wird der Antrag wider Erwarten abgelehnt, ist ein Widerspruch zulässig und möglich. Sollte auch immer gemacht werden, da in dem Antwortschreiben die Gründ zur Ablehnung dargelegt werden müssen. Damit kann man es bei der nächsten Antragstellung darauf achten, dass man nicht noch einmal die selben Fehler macht, die zur Ablehnung geführt haben.